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2019-06-13 10:45:32

Löst Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer neue Migrationslawine aus?

von Karl Noswitz

Beim Bundesverfassungsgericht sind gerade drei Verfahren mit katastrophaler Sprengkraft anhängig, bei denen Susanne Baer Berichterstatterin ist. Wenn es dem ersten Senat gefällt, bekommen künftig auch Ausländer ohne Aufenthaltsrecht einen Anspruch auf Grundsicherung und zwar selbst dann, wenn sie eine zumutbare Arbeit verweigern. Das würde eine Migrationslawine auslösen, die die Ereignisse von 2015 als Testballon erscheinen ließen. Die Initialzündung für den großen Bevölkerungsaustausch löste das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2012 aus. „Infolge eines Gerichtsurteils in Deutschland wurden im Jahr 2013 die finanziellen Vorteile für Asylsuchende fast verdoppelt. Dies könnte ein Grund für den großen Zustrom von tschetschenischen Asylbewerbern Anfang 2013 sein. Einige würden ihr gesamtes Hab und Gut verkaufen, um die Reise nach Deutschland zu bezahlen. In einigen Fällen wurden ganze Dörfer von ihren Einwohnern entleert, weil sie nach Deutschland abreisten.“ Diese Feststellung stammt vom Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und wurde in einem Bericht der Dänischen Einwanderungsbehörden unter dem Punkt 1.3 auf Seite 20 veröffentlicht. Tickt im Bundesverfassungsgericht eine Migrationsbombe?

Zuständig für „Asylbewerberleistungsrecht“ am Bundesverfassungsgericht ist heute wie damals ausgerechnet Susanne Baer, die als Gender-Professx an der Humboldt-Universität zu Berlin den Grundstein für ein „Legal Centre“ auf der Insel Samos in Griechenland gelegt hat. Wer als Völkerwanderer auf dem Weg nach Deutschland ist, kann sich in dieser „Rechtsberatungsstelle“ Tipps holen, wie er unseren Sozialstaat am besten schröpft. Wie wir im Folgenden noch sehen werden, steckt Susanne Baer tief in einem Netzwerk der Migrations-Lobby. Wie alle Richter am Bundesverfassungsgericht erhält sie einen Diplomatenpass, mit dem sie an jeder Grenze durchgewunken wird.

Natürlich kann Susanne Baer am Bundesverfassungsgericht nicht alleine entscheiden. Das folgenschwere Urteil wurde von allen acht Richtern des Ersten Senats unterschrieben. Aber Susanne Baer konnte als Berichterstatterin das Ergebnis lenken. Nun liegen schon wieder drei ersehnte Wunschakten auf ihrem Schreibtisch. Auch diesmal bereitet Susanne Baer die Urteile als Berichterstatterin vor und verfasst Entscheidungsvorschläge. Richterkollege Andreas Paulus wohnt mit Susanne Baer an derselben Anschrift und zu den Gemeinsamkeiten mit Richterin Gabriele Britz erfahren Sie weiter unten mehr.

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Exakt zu der Zeit, als Susanne Baer für das Bundesverfassungsgericht auserkoren wurde, gründete sie an der Humboldt-Universität die „Humboldt Law Clinic“, die Klageschriften erstellt, die von „Rechtsanwält*innen für ihre weitere Arbeit genutzt werden können.“ Schreibt sich die Richterin ihre Klagen selbst? Das fatale Urteil aus 2012 wurde von der Kölner Rechtsanwältin Eva Steffen angestoßen. Beide, Eva Steffen und Susanne Baer, präsentieren sich auf der Internetseite des Vereins „Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.“. Dieses selbsternannte „Institut“ erklärt Migration zum Menschenrecht.

Bahnsteig am Hauptbahnhof in Berlin kurz vor der Einfahrt des ICE nach Karlsruhe
Bahnsteig am Hauptbahnhof in Berlin kurz vor der Einfahrt des ICE nach Karlsruhe (Foto: privat)
Die „Humboldt Law Clinic“ von Susanne Baer wurde inzwischen zu einer ganzen Flotte aufgerüstet: „Seit Sommersemester 2016 ist die Refugee Law Clinic der vierte Zweig des erfolgreichen Humboldt Law Clinic Konzepts. Hier werden aktuelle Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrechts behandelt und gleichzeitig wird kostenlose und kompetente Rechtsberatung für Geflüchtete und Migrant_innen in Berlin angeboten“, heißt es auf der Internetseite der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, wo Susanne Baer ihren Gender-Lehrstuhl hat. Der „Refugee Law Clinic Berlin e. V.“, der das bereits erwähnte „Legal Centre“ auf der Insel Samos in Griechenland betreibt, residiert an der Anschrift der Fakultät.

Karina Theurer arbeitet als „Wissenschaftliche Mitarbeiterin“ von Susanne Baer bei der „Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte“. Nebenher leitet Karina Theurer das „Institut für juristische Intervention“. In dessen Selbstdarstellung wird ausgeführt: „Um über die Fallarbeit hinaus zu wirken, muss das Recht verändert werden.“ Getragen wird das in Heimarbeit gebastelte „Institut“ von einem privaten Verein mit dem vollmundigen Namen „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR), der unter der Überschrift „Die große Abschottung“ behauptet: „Um Geflüchtete und Migrant*innen abzuwehren, setzen die europäischen Staaten elementare Flüchtlings- und Menschenrechte außer Kraft.“

Nora Markard ist Junior-Gender-Professx an der Universität Hamburg, wo sie auch die „Refugee Law Clinic“ leitet. Als sie noch an der Humboldt-Universität zu Berlin tätig war, durfte sie Susanne Baer bei der Gründung der „Humboldt Law Clinic“ helfen. Ehrfurchtsvoll bedankt sie sich bei ihrer Ziehmutter: „Von Susanne Baer habe ich in dieser Zeit mehr gelernt als ich hier würdigen kann“. Mittlerweile sitzt Nora Markard im Vorstand der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, und zwar zusammen mit Ulf Buermeyer, der früher „Wissenschaftlicher Mitarbeiter“ am Bundesverfassungsgericht war. Die Gesellschaft widmet sich der „Strategischen Prozessführung“: „Jedenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht und den europäischen Gerichten spielen auch bei uns Präzedenzfälle die entscheidende Rolle.“

„Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts verhalten sich innerhalb und außerhalb ihres Amtes so, dass das Ansehen des Gerichts, die Würde des Amtes und das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität nicht beeinträchtigt werden“, heißt es in den „Verhaltensleitlinien“ des höchstens deutschen Gerichts. Das klingt wie blanker Hohn, wenn man das Treiben von Susanne Baer beobachtet.

„Disruptive Rechtsprechung“ zielt darauf ab, eine Gesellschaft vom Richterstuhl aus zu transformieren. Mit dieser Absicht erschuf das allmächtige Bundesverfassungsgericht schon das „Dritte Geschlecht“. Bei diesem Verfahren hatte allerdings nicht die Gender-Aktivistin Susanne Baer, sondern ihre bislang unauffällige Kollegin Gabriele Britz als Berichterstatterin das Zepter in der Hand. Die beiden wurden im Februar 2011 gleichzeitig ins Bundesverfassungsgericht eingeschleust – die eine von den Grünen, die andere von der SPD. Beide kennen sich scheinbar aus alten Zeiten.

Gabriele Britz übernahm im Jahr 2001 eine Lehrstuhlvertretung an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. Im selben Jahr hatte dort Susanne Baer eine Vertretungsprofessur für Öffentliches Recht. Von 2003 bis 2009 saß Gabriele Britz dann im wissenschaftlichen Beirat des „Zentrums für interdisziplinäre Forschung“ der Universität Bielefeld. Ihr fächerübergreifender Einsatz hatte Erfolg: im Wintersemester 2007/08 wurde der Masterstudiengang „Gender Studies - Interdisziplinäre Forschung und Anwendung“ eingeführt. Dann kam wieder Susanne Baer zum Zug: zwischen 2008 und 2011 war sie Mitglied des Hochschulrats der Universität Bielefeld. Inzwischen treibt Alexandra Scheele-Baer, die Schwägerin von Susanne Baer, die „Gender Studies“ an der Universität Bielefeld voran. Seit 2014 ist sie dort - mit einem Semester Unterbrechung - Vertretungsprofessx.

In einer Vorlesung über „Rechtssoziologie“ an der Humboldt-Universität betonte Susanne Baer: „Ich verbringe jede Minute meines Amtslebens als Richterin derzeit damit, das Verfahren über Sanktionen im Hartz-4-System vorzubereiten.“ Die Schwierigkeit bestehe darin, politische Ziele in Juristensprache zu übersetzen: „Das Votum, was ich gerade für meine Kollegen im Senat des Bundesverfassungsgericht vorbereite, darf sich nur am juristischen Code orientieren.“

Bereits die Verfassungsbeschwerde zum „Dritten Geschlecht“ wurde von Anwältinnen aus dem engsten Gender-Zirkel von Susanne Baer eingereicht, darunter Friederike Wapler, ihre frühere Vertreterin an der Humboldt-Universität. Wie praktisch. Eine Verfassungsrichterin bekommt von ihren politischen Kampfgenossinnen exakt die Fälle geliefert, über die sie schon lange einmal entscheiden wollte.

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